Rechtsprechung
OVG Saarland, 25.07.1994 - 1 R 1/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Friedhofsruhe; Störung; Betriebshof; Friedhofsträger; Grabnutzungsberechtigter; Beseitigungsanspruch
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.12.1992 - 11 K 425/91
- OVG Saarland, 25.07.1994 - 1 R 1/93
Wird zitiert von ... (3)
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06
Bestimmung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung - Zerlegung eines …
Aus der von der Kl in diesem Zusammenhang zitierten BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 07.12.1994 1 R 1/93, BFHE 176, 253, BStBl II 1995, 175) ergibt sich lediglich, dass § 33 GewStG entsprechend anzuwenden ist, wenn überhaupt keine Arbeitslöhne gezahlt werden (vgl. dazu auch das das BFH-Urteil vom 04.04.2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836). - OVG Saarland, 26.02.2018 - 2 A 173/17
Anspruch auf Untersagung des Einsatzes verbrennungsmotorbetriebener Laubbläser …
Aus dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte können sich Unterlassungsansprüche des einzelnen Grabstättennutzungsberechtigten gegen den Friedhofsträger vor allem dann ergeben, wenn eine Beeinträchtigung eines Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr gerade von dem Friedhofsträger ausgeht; ein Abwehrrecht des einzelnen Grabnutzungsberechtigten kann aber nur anerkannt werden, wenn erhebliche Störungen eines bestimmten Grabes von mit dem Friedhofszweck nicht vereinbaren Arbeiten oder Anlagen ausgehen oder wenn mit dem Friedhofszweck vereinbare Arbeiten oder Anlagen die Zweckbestimmung eines bestimmten Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr nachhaltig stören und zumutbare Schutzvorkehrungen unterbleiben (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.7.1994 - 1 R 1/93 -).Dabei hat es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes,(Urteil vom 25.7.1994 - 1 R 1/93 -) die entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur für den dortigen Einzelfall einschlägig ist, zudem erkannt, dass sich zwar aus dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte auch Ansprüche des einzelnen Grabnutzungsberechtigten vor allem dann ergeben können, wenn eine Beeinträchtigung eines Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr gerade von dem Friedhofsträger ausgeht, ein Abwehrrecht des einzelnen Grabnutzungsberechtigten aber nur anerkannt werden kann, wenn erhebliche Störungen eines bestimmten Grabes von mit dem Friedhofszweck nicht vereinbaren Arbeiten oder Anlagen ausgehen oder wenn mit dem Friedhofszweck vereinbare Arbeiten oder Anlagen die Zweckbestimmung eines bestimmten Grabes als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr nachhaltig stören und zumutbare Schutzvorkehrungen unterbleiben.
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2010 - 6 K 4652/08
Hunde; Hundeübungsplatz, Lärm, Rücksichtnahme, Friedhof, Totenruhe
vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Juli 1994 - 1 R 1/93 -, Juris-Dokument, unter Bezugnahme auf die RSpr.vgl. OVG Saarland, Urteil vom 25. Juli 1994 - 1 R 1/93 -, a.a.O., zu Geräuschen durch den Betriebshof eines Friedhofes und OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, S. 722, zu den Gewerbegeräuschen eines angrenzenden Baumarktes.